Was kostet das, wer trägt die Kosten?

Die Organisation der Tagespflege wird durch die gesetzlichen Vorgaben der Pflegeversicherung geregelt. Seit dem 01.01.2015 steht jedem Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad die Pflegesachleistung (Topf Tag- und Nachtpflege) zusätzlich in voller Höhe für die Tagespflege zur Verfügung, ohne das dies auf das Pflegegeld oder auf Pflegesachleistungen in der Häuslichkeit angerechnet wird.

„Es handelt sich um 2 verschiedene Töpfe“

Tagespflege ist eine finanzierbare Variante zur Erweiterung ihrer Pflege und Betreuung in häuslicher Umgebung und eine echte Alternative zum Pflegeheim.
Wir bieten Ihnen unsere qualifizierte Pflegeberatung gem. § 7a SGB XI, ggf. Auch mit Hausbesuch, an.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Betreuung, Pflegesatz und Fahrtkosten bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades (s. Tabelle unten)
Wichtig zu wissen!!!!!!
Der Besuch der Tagespflege wird aus einem EXTRA-TOPF finanziert!
Lediglich die Kosten der Verpflegung sind vom Tagesgast selbst zu tragen. Hierzu kann ggf. der Entlastungsbetrag  in Höhe von 125 Euro verwendet werden.
Nähere Einzelheiten  können in einem Gespräch ganz unverbindlich erläutert werden.

Leistung der Pflegeversicherung ab 2022

Kosten der Tagespflege Hammelwarden

Sollten sie aber eine Frage haben oder Gesprächsbedarf, können Sie uns telefonisch zu unseren Öffnungszeiten erreichen.

Ich wünsche Ihnen allen alles Gute, bleiben Sie Gesund.

Birgit Eden (Inhaberin Tagespflege Hammelwarden)

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