Die Pflegeberatung nach § 7a ist eine Ehrenamtliche Leistung und wird durch Frau Birgit Eden durchgeführt.

Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz). Diese erweiterte Pflegeberatung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken.

Rufen Sie mich an, wir werden dann einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren.

Telefon: 0 44 01 / 82 95 24-0

"Pflegeberatung nach § 7a"

Quellen:
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018.
Die Pflegeberatungs-Richtlinien wurden vom Bundesministerium für Gesundheit am 31. Mai genehmigt.