Pflegeberatung für Senioren & pflegende Angehörige
Beratungseinsatz nach § 37,3
Im Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allein eingeschätzt. Wir Pflegeberater sollen beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind.
>> wir können Maßnahmen empfehlen, wie wir die Häusliche Situation verbessern.
- Dazu gehören z.B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
> darüber hinaus werden u.a. folgende Themen besprochen
- Möglichkeiten der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von (Pflege-) Hilfsmitteln, z.B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Tipps für Txpische Situationen im Pflegealtag
- Hebe- und Lagerungstechnik
- Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach §45 SGB XI
Kosten eines Beratungsbesuches:
Die Vergütung für ein Beratungsgespräch übernimmt die Pflegekasse
- Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen nichts für den Beratungseinsatz § 37,3 SGB XI zahlen und auch nicht in Vorkasse treten müssen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann rufen Sie uns an.
Tel.:
0152 – 034 735 99
0157 – 850 319 83
Adresse:
Stedinger Landstraße 33
26919 Brake